Seminarbeschreibung
In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Stellt sich bei einem Unfall heraus, dass der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ergeben sich haftungsrechtliche Folgen. Für diese Prüfungen kann der Arbeitgeber befähigte Personen aus der eigenen Belegschaft bestellen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
In unserem Seminar werden Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen sowie die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb von Leitern und Tritten informiert. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Prüfung in der Praxis durchführen.
