Arbeitsmittel sind vorhanden, aber nicht vollständig prüfbar erfasst.
Ohne eindeutige Zuordnung von Arbeitsmittel, Standort und Prüfpflicht bleibt offen, was wann betrachtet werden muss.
Phoenix ordnet technische Prüfungen so, dass Arbeitsmittel, Fristen, Ergebnisse und Maßnahmen nachvollziehbar geführt werden. Für einen Betrieb, der nicht nur prüft, sondern prüfbereit bleibt.

Technische Prüfungen werden anspruchsvoll, sobald Arbeitsmittel, Standorte, Fristen, Protokolle und offene Maßnahmen an unterschiedlichen Stellen geführt werden.

Ohne eindeutige Zuordnung von Arbeitsmittel, Standort und Prüfpflicht bleibt offen, was wann betrachtet werden muss.
Wiederkehrende Prüfungen brauchen eine Steuerung, die rechtzeitig erinnert und nicht nur alte Protokolle ablegt.
Für interne Klärung, Audits oder Behördenkontakte müssen Ergebnisse und Historie sauber greifbar sein.
Mängel brauchen Verantwortlichkeit, Termin und Status, damit aus einem Prüfbericht ein erledigter Vorgang wird.
Phoenix verbindet technische Prüfung mit Bestandsklarheit, Terminsteuerung, sauberer Dokumentation und Maßnahmenverfolgung. So entsteht ein Ablauf, der im Betrieb wiederholbar funktioniert.

Arbeitsmittel, Anlagen und prüfrelevante Bereiche werden strukturiert aufgenommen.
Relevante Prüfpflichten, Intervalle und Zuständigkeiten werden nachvollziehbar eingeordnet.
Termine, Vorbereitung und Durchführung werden so geplant, dass der Betrieb handlungsfähig bleibt.
Ergebnisse, Protokolle und Historie werden auffindbar und prüffähig dokumentiert.
Feststellungen erhalten Verantwortlichkeit, Termin und Status bis zur nachvollziehbaren Erledigung.
Phoenix unterstützt technische Prüfungen dort, wo Betriebssicherheit im Alltag konkret wird: an Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Anlagen und sicherheitsrelevanten Bauteilen.
Prüfungen und Nachweise für ortsveränderliche und relevante elektrische Arbeitsmittel.
Regelmäßige Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation für sichere Nutzung im Betrieb.
Kontrolle von sichtbaren Schäden, Kennzeichnung, Tragfähigkeit und erforderlichen Maßnahmen.
Prüfstruktur für Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und weitere prüfpflichtige Hebetechnik.
Nachvollziehbare Prüfung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Funktionszuständen.
Betriebssicherheitsorientierte Prüfung mit klarer Maßnahmen- und Nachweisführung.
Nachweise
Technische Prüfungen entfalten ihren Wert erst, wenn Ergebnisse, Fristen und Maßnahmen sauber auffindbar bleiben. Phoenix bereitet Nachweise so auf, dass Verantwortung, Status und nächste Schritte nachvollziehbar sind.
Dokumentation
Die wichtigsten Befunde werden strukturiert festgehalten: geprüftes Objekt, Zustand, Bewertung, Handlungsempfehlung und nächster Termin.
Fristen
Wiederkehrende Prüfungen werden nicht als Einzelereignis betrachtet, sondern als fortlaufender Rhythmus im Betrieb.
Maßnahmen
Wenn Handlungsbedarf entsteht, ist er verständlich beschrieben und kann intern sauber weitergegeben werden.
Sicherheit
Die Dokumentation unterstützt Audits, interne Kontrollen und Gespräche mit Verantwortlichen, ohne dass Informationen mühsam zusammengesucht werden müssen.
Aus der Prüfung wird ein belastbarer Nachweis, der im Alltag Orientierung gibt.
Entscheidung
Viele Betriebe wissen, dass Prüfungen notwendig sind, aber nicht immer, wo sie starten sollen. Phoenix hilft dabei, Umfang, Fristen, Verantwortung und Dokumentation sauber einzuordnen.
Das hängt von Nutzung, Gefährdung, Herstellerangaben, rechtlichen Vorgaben und betrieblichen Bedingungen ab. Phoenix unterstützt bei der Einordnung und beim Aufbau einer belastbaren Prüfübersicht.
Wenn Prüfumfang, Fristen und Nachweise klar sind, wird technische Prüfung vom Pflichttermin zum steuerbaren Sicherheitsprozess.
Nächster Schritt
Wenn Arbeitsmittel, Fristen oder Nachweise unklar sind, lohnt sich ein strukturierter Start. Phoenix prüft mit Ihnen, welche Bereiche relevant sind und wie die Umsetzung sinnvoll organisiert wird.
Prüfpflichtige Arbeitsmittel einordnen
Fristen und Zuständigkeiten klären
Dokumentation prüfbereit aufbauen
Ablauf für Betrieb und Verantwortliche planen

Prüfung, Nachweis und Organisation aus einer Hand.
Nur einwandfreie Funktionstüchtigkeit aller Arbeitsmittel, Maschinen, Geräte und Anlagen gewährleistet bestmögliche Produktivität und auch Sicherheit am Arbeitsplatz. Regelmäßige technische Prüfungen sind daher unerlässlich, um Mängel und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Hier wird der Ist- mit Blick auf den Sollzustandes bewertet. Unser qualifiziertes Fachpersonal berät Sie gerne hinsichtlich notwendiger Prüfungen in Ihrem Betrieb und führt diese auch für Sie durch.
Die regelmäßige Prüfung technischer Arbeitsmittel, Maschinen, Geräte und Anlagen ist rechtlich geregelt.
Die Prüfung von Arbeitsmitteln wird in der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 und in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 definiert. Was dabei unter den Begriff Arbeitsmittel fällt, ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschiften, der Maschinenrichtlinie, dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Produktsicherheitsgesetz. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge und mehr zählen zu den zu prüfenden Arbeitsmitteln.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Arbeitgeber*innen, alle Prüfungsvorschriften einzuhalten. Die Gefährdungsbeurteilung dient als Grundlage, um die Fristen und den Umfang notwendiger Prüfungen zu definieren.
Über die rechtlichen Grundlagen hinaus sind die technischen Prüfungen auch aus unternehmerischer Hinsicht sinnvoll. Zum einen hängt wirtschaftlicher Erfolg und Fortschritt maßgeblich von der Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen ab, zum anderen können durch regelmäßige Prüfungen Kosten eingespart werden, indem Ausfälle oder auch Schäden vermieden werden. Denn mangelhafte Geräte stellen in vielerlei Hinsicht ein Risiko dar: die Brand- und Unfallgefahr steigt und die Produktivität sinkt.

Elektrische Betriebsmittel und Geräte wie Handbohrmaschinen, Handkreissägen, aber auch Computer, höhenverstellbare Schreibtische, Mehrfachsteckdosen und Leuchten ebenso wie Pflegebetten inklusive Verkabelung und Fernbedienung, die im regelmäßigen Gebrauch sind, können bei Defekten oder falschem Umgang Schaden verursachen. Alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3 und 4 einer Prüfung unterzogen werden. Sowohl „ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ als auch „ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ fallen unter diese Vorschrift.
Bei der Betriebsmittelprüfung werden zunächst alle prüfbedürftigen Arbeitsmittel erfasst, dann werden sie vor Ort nach folgenden Kriterien geprüft: Schäden an der Beschriftung, Schäden an der Anschlussleitung, Schäden an Gehäusen, Abweichungen der Funktionen, verschiedene Messungen(z.B.des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands, direkter Schutzleiterstrom, Berührstrom),oder sonstige Abweichungen. Die Geräte erhalten eine Prüfplakette. Die Ergebnisse werden dokumentiert, in die EMU App aufgenommen und sind somit für die Auftraggeber jederzeit einzusehen.

Ebenfalls geprüft werden müssen ortsfeste Regale, Regalsysteme und Regalanlagen. Rechtlich abgesichert ist dies im Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte mit Vertiefung durch Ansprüche an den Arbeitsschutz in der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung. § 10 der Betriebssicherheitsverordnung definiert Regalsysteme und -anlagen als Arbeitsmittel, § 3 fordert Gefährdungsbeurteilungen dieser. Die genauen Kontrollen werden durch die europäische Norm DIN EN 15635 festgelegt.
Bei der Prüfung von Regalanlagen erfolgt zunächst eine optische Inspektion der Lagereinrichtung. Die Einhaltung der Vorschriften nach DGUV Regel 108-007 wird kontrolliert, zudem wird geprüft, ob die Regalbauteile Beschädigungen gemäß DIN EN 15635 aufweisen. Beschädigte Bauteile werden gekennzeichnet und beurteilt. Unsere Fachkräfte erstellen in der Prüf-App „EMU“ ein Prüfprotokoll und erteilen Hinweise für Maßnahmen zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen ein.

Leitern und Tritte sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel definiert. Der Umgang mit Leitern und Tritten ist gefährlich und hat sehr häufig schwere gesundheitliche Folgen. Eine regelmäßige Prüfung ist daher unerlässlich.
Die Leiterprüfung erfolgt als Sichtprüfung, wobei die Vollständigkeit und die Funktionstüchtigkeit beurteilt wird. Unser Fachpersonal begutachtet die Aufstellbänder und Spreizsicherung und kontrolliert die Leitern und Tritte auf unsachgemäßen Gebrauch. Mängel werden an den Unternehmer weitergegeben, darüber hinaus wird ein Protokoll in EMU erstellt.

Dank unserer Prüf App „EMU“ ermöglichen wir unseren Prüfern und unseren Auftraggebern einfache Prüfverfahren und rechtssichere, komfortable Dokumentation.
Sie finden alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel direkt übersichtlich in der App. Zu jedem Gerät liegt ein spezieller Fragenkatalog vor, der die Prüfer durch die Prüfung führt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch elektrisch unterwiesene Personen einfache Prüfungen durchführen. Alle Ergebnisse im Rahmen eines Prüfprotokolls sowie künftige Prüfdaten sind in der App gespeichert und für Sie einzusehen. EMU ist browserbasiert und somit auf jedem Endgerät funktionstüchtig. Durch eine 2-Faktor-Authentisfizierung über eine SSL verschlüsselte Verbindung haben Sie lückenlos sicheren Zugriff auf Ihre Daten.
Da es bei den vielfältigen verschiedenen Richtlinien und der Menge an Geräten und Arbeitsmitteln, die im Betrieb im Einsatz sind, kompliziert werden kann, rechtmäßig und sicherheitsorientiert zu handeln, ist externe Unterstützung essentiell. Unsere geschulten Fachkräfte helfen Ihnen, den Überblick über alle notwendigen Prüfungen und deren Fristen zu behalten und diese fachgerecht und verantwortungsbewusst durchzuführen, zu protokollieren und somit immer auf dem neuesten Stand zu halten.

Sie organisieren Veranstaltungen auf Festivals, in Bars, Discotheken oder auf Bühnen und setzen dabei beeindruckende Lasereffekte ein? Gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Gäste und die reibungslose Durchführung Ihrer Events, indem Sie die Showlasertechnik einer gründlichen Überprüfung und Abnahme durch einen erfahrenen Sachverständigen unterziehen.
Unsere Experten sind spezialisiert auf die Prüfung von Lasersystemen für verschiedenste Veranstaltungsstätten. Sie gewährleisten nicht nur die Funktionstüchtigkeit der Technologie, sondern auch die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsstandards nach DGUV 203-36. Im Rahmen der Überprüfung nach DGUV V3 wird jedes Detail sorgfältig begutachtet, um potenzielle Risiken auszuschließen.
Nach einer erfolgreichen Prüfung stellen wir Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihre Showlasertechnik den erforderlichen Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden kann. Im Falle von Anfragen seitens der Behörden haben Sie somit ein offizielles Dokument zur Hand, das Ihre Konformität belegt.
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet. Wir von Phoenix verstehen die Bedeutung Ihrer Veranstaltungen und setzen alles daran, Ihnen eine umfassende, zuverlässige und bequeme Lösung für die Prüfung Ihrer Showlasertechnik zu bieten.
Sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Gäste und die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Events. Vertrauen Sie auf die Expertise von Phoenix für die fachkundige Prüfung und Abnahme Ihrer Showlasertechnik. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und die Details Ihrer Anforderungen zu besprechen.

Nach DIN VDE 0100-722 & DIN VDE 0105-100 gemäß DGUV V3
Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind ortsfeste elektrische Anlagen, die jährlich geprüft werden müssen, um ihre ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfungen sollten von qualifizierten Elektrofachkräften mit nachweislichen Kenntnissen durchgeführt werden. Da die Anzahl der Ladestationen in Deutschland stetig zunimmt, steigt auch die Nachfrage nach entsprechend geschultem Personal. Phoenix Corporate Health GmbH bietet professionelle Prüfdienstleistungen für Ladestationen gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 3 und 4 an. Diese Vorschriften legen fest, dass Ladestationen regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion und elektrische Sicherheit hin geprüft werden müssen, um das Risiko von Personen- und Sachschäden zu minimieren.

Eine E-Ladestation oder Wallbox für Elektrofahrzeuge ist eine ortsfeste elektrische Anlage. Überprüfbare Komponente sind hier ins besonders die Steckvorrichtung, der Leitungsschutz, die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), der Leistungsschalter und eine Sicherheitskommunikationseinrichtung (PWM). Sowohl Erst- als auch Wiederholungsprüfungen müssen hier in regelmäßigen Abständen von Elektrofachkräften mit nachweislichen Kenntnissen durchgeführt werden. Die Prüfung besteht aus Besichtigung, Messung und Erprobung bezüglich der Anforderungen nach DIN VDE 0100-722 und der DIN VDE 0105-100/A unter Bezugnahme der technischen Dokumentation und aus dem Erstellen des Prüfberichts.