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Verbandskasten
Bis zum 30. April 2022 müssen Unternehmen die Standardfüllung ihrer kleinen und großen Erste-Hilfe-Material-Verbandkästen nach DIN 13157

Bis zum 30. April 2022 müssen Unternehmen die Standardfüllung ihrer kleinen und großen Erste-Hilfe-Material-Verbandkästen nach DIN 13157, DIN 13169 sowie DIN 13164 aufstocken, wenn sie – zum Beispiel aufgrund vertraglicher Vorgaben – den aktualisierten Normen entsprechen müssen.
Diese sind bereits am 1. November 2021 in Kraft getreten. Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut sind neu in Erste-Hilfe-Kästen aufgenommen worden, ebenso mehr Pflaster.