
Gesetzliche Pflicht
– praxisnahe Umsetzung: Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen – geregelt in § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
In der Praxis bedeutet das: Inhalte müssen verständlich, tätigkeitsbezogen und nachvollziehbar dokumentiert sein – und das mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen (z. B. neue Maschinen, neue Tätigkeiten, Arbeitsplatzwechsel).
Wir unterstützen Sie dabei, diese Pflicht rechtssicher und pragmatisch zu erfüllen.
Unsere Leistung: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unsere Unterweisungen können erfolgen als:
Präsenz-Unterweisung im Betrieb
Direkt vor Ort, an den realen Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeitenden – ideal für praktische Beispiele, Vorführungen und direkte Rückfragen.
Online-Unterweisung
Flexibel und ortsunabhängig, z. B. für verteilte Standorte, Schichtbetriebe oder Homeoffice. Inhalte können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
Kombination aus Präsenz und Online (Blended Learning)
Theorie online, Praxis vor Ort – effizient und nachhaltig.

Typische Unterweisungsthemen
Je nach Branche, Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung stellen wir die Inhalte individuell zusammen, z. B.:
· Allgemeine Grundunterweisung Arbeitsschutz
· Verhalten bei Unfällen und Notfällen
· Brandschutz und Evakuierung
· Sicherer Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln
· Persönliche Schutzausrüstung (PSA) –
Auswahl, Tragezeiten, richtige Nutzung
· ergonomisches Arbeiten im Büro oder Homeoffice
· Tätigkeits- und bereichsspezifische Gefährdungen
(z. B. Lager, Werkstatt, Produktion)
Dabei orientieren wir uns an Ihrer Gefährdungsbeurteilung und an den einschlägigen Vorschriften (ArbSchG, DGUV-Vorschriften, Betriebsanweisungen etc.).
Dokumentation und Nachweis – sauber und vollständig
Nach jeder Unterweisung erhalten Sie eine rechtssichere Dokumentation mit:
· Datum, Thema und Art der Unterweisung
(Präsenz / Online)
· Name des Unterweisenden
· Liste der teilnehmenden Mitarbeitenden
(mit Bestätigung/Unterschrift bzw. digitalem Nachweis)
Diese Nachweise können in Ihrem Arbeitsschutz-System hinterlegt werden und stehen damit jederzeit für interne Zwecke oder Kontrollen durch Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger zur Verfügung.

Ihr Nutzen auf einen Blick
Erfüllung der gesetzlichen Unterweisungspflicht
nach § 12 ArbSchG
Entlastung
von Unternehmer und Führungskräften
Unterweisungen
die zur Gefährdungsbeurteilung und zu Ihrem Betrieb passen
Flexible Durchführung
in Präsenz, online oder kombiniert
Direkt Anfragen
Ihr Ansprechpartner für Arbeitssicherheit

Erika Muster
Verkauf und Kundenbetreuung

