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Pflicht für alle: Der bundesweite Arbeitsschutzstandard
Durch diese Standards sollen alle am Arbeitsleben beteiligten Menschen geschützt und Infektionsketten durchbrochen werden. Der Arbeitgeber ist dazu angehalten, ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen vorzuhalten. Die Umsetzung der Standards stellt viele Verantwortliche in den Unternehmen jedoch vor Fragen und Probleme. Aus diesem Grund muss sich der Arbeitgeber durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten lassen.

Seit dem 16.04.2020 gelten bundesweit die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten und das Bundeskabinett beschlossenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards